Antidiskriminierung

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen oder aus rassistischen Gründen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Dieses überaus wichtige Diskriminierungsverbot findet sich in Artikel 3 des Grundgesetzes. Doch was aber ist Diskriminierung genau? Wie kann ich sie erkennen und welche Fürsorge- und Handlungspflichten habe ich als Arbeitgeber*in und welchen rechtlichen Diskriminierungsschutz genießen Betroffene?

Ich vermittele Ihnen in diesem Themenfeld Grundlagen des rechtlichen Diskriminierungsschutzes (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und weitere für den Bereich relevante Quellen) und reflektiere mit Ihnen gemeinsam über Faktoren, die Diskriminierung erst möglich machen. Hierzu gehört das Wissen über strukturelle Ungleichheit, Macht und Privilegien.

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